Kantonale Approbation
Der Titel des kant. appr. NHP wird durch Ablegen einer zweitägigen Prüfung vor einem 7 - köpfigen Ärztegremium unter Vorsitz des Kantonsarztes erlangt.
Geprüft werden medizinische Fächer wie:
- Anatomie
- Physiologie
- Pathologie
- körperliche Untersuchung
und diverse naturheilkundliche Verfahren wie:
- Homöopathie
- Phytotherapie
- Diätetik
- physikalische Anwendung
Nach bestandener Prüfung wird vom Departement des Inneren eine Praxisbewilligung erteilt.
Die Rechte und Pflichten dieses Berufes sind gesetzlich klar umschrieben. Der NHP ist der einzige Berufsstand ausser dem Arzt, der berechtigt ist, Diagnosen zu stellen und Krankheiten zu heilen.
Mit der kantonalen Approbation erlangt man Anerkennung bei sämtlichen schweizerischen Krankenkassen.